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Zum Heilmittelwerbegesetz

Es kann gut sein, dass der/die eine oder andere Leser*in über die Formulierung gestolpert ist...

 

Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich bei den von mir angebotenen Therapieformen nicht um wissenschaftlich und/oder schulmedizinisch anerkannte und/oder bewiesene Verfahren handelt und ihre Wirksamkeit wissenschaftlich und/oder schulmedizinisch nicht bewiesen ist.

 

Diese Formulierungen habe ich weder deshalb getroffen um Sie zu verunsichern, noch weil ich nicht hinter meinen/unseren Therapieformen stehe, sondern weil ich mich dazu geradezu gezwungen sehe.

In Deutschland gilt das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Ein Gesetz, dessen Aufgabe es ist, zu verhindern, dass Menschen durch unangemessene oder unwahre Werbung, falsche Entscheidungen beispielsweise für die Selbstmedikation treffen. Dazu gibt es strikte Werbeverbote.

Doch ist der Begriff Werbung im HWG sehr weit gefasst. Er umfasst alle produkt- oder leistungsbezogenen Aussagen, die darauf angelegt sind, den Absatz des beworbenen Arzneimittels zu fördern. Das schafft Raum für Interpretationen und den nutzen Institutionen (Wettbewerbsverbände, Anwaltskanzleien) die es sich zur Aufgabe gemacht haben, offensichtliche Verstöße gegen das HWG abzumahnen.

 

So verstößt auch gegen das HWG, wer Heilversprechen abgibt oder Therapieformen oder Produkte besonders hervorhebt. Positive Beispiele wären:

für ein Heilversprechen: "Kommen sie zu mir, nur bei mir werden sie geheilt";

für eine Therapie: "nur so wie ich das mache, werden sie gesund";

für ein Produkt: "nur dieses Pülverchen wird ihnen helfen".

In diesen Fällen ist eine Abmahnung selbstverständlich gerechtfertigt, von solchen Aussagen distanziere ich mich ausdrücklich. Hier wird der Patient arglistig getäuscht, das ist unseriös, hier wird ihm das Geld aus der Tasche gezogen.

 

In der Realität hat der deutsche Abmahnwahn aber leider auch hier ein fruchtbares Terrain gefunden. Laut des Justiziars des Bundes Deutscher Heilpraktiker e.V., Herrn Heinz-Georg Bramhoff, gibt es etliche Heilpraktiker-Kollegen*innen, die wegen unglücklicher Formulierungen auf ihren Internetseiten abgemahnt wurden. Hierin finden Sie auch den Grund für die teilweise spartanischen Internetauftritte von Heilpraktiker-Kollegen*innen mit bewusst spärlichen Informationen.

 

Zwei Dinge sind mir an dieser Stelle wichtig:

1. Ihnen, meinen Patienten*innen, wesentliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit Sie sich über mich, mein Team, unsere Therapieformen und Arbeitsweisen schon im Vorfeld ein erstes Bild machen können.

2. Mich rechtlich gegen diesen Abmahnwahn abzusichern, um in Frieden meinen tollen Beruf ausüben zu können und nicht in ständiger Angst leben zu müssen, durch einen Formulierungsfehler gegen das HWG verstoßen zu haben.

 

Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal explizit formulieren, dass ich meines Erachtens meinen Internetauftritt nach bestem Wissen und Gewissen auch unter besonderer Berücksichtigung des HWG veröffentlicht habe.

Ich gehe davon aus, dass Sie für diese Absicherung Verständnis haben.

 

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, können wir die gerne in einem persönlichen Gespräch klären.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Aufmerksamkeit.

Herzlichen Dank auch an meinen HP-Kollegen Harry Born, mit dessen freundlicher Genehmigung ich diesen Text teilweise zitieren darf.

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